Personenstandsbücher
Mit dem „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ vom 9. März 1874, das zum 1. Oktober 1874 in Kraft trat, wurde im Königreich Preußen das moderne Personenstandsrecht begründet und Standesämter gegründet.
Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen im Standesamt befinden sich die Unterlagen im Gemeindearchiv:
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Nachweise aus Personenstandsunterlagen können erteilt werden durch:
Auskünfte aus den Registern
einfache Kopien
beglaubigte Kopien
Der Bestand Personenstandsunterlagen Stand 2024:
Rüdersdorf
Geburtenbücher: 1874 - 1913
Ehebücher: 1874 - 1943
Sterbebücher: 1874 - 1993
Sammelakten zu Sterbefällen: 1937-1938, 1941-1961, 1963-1993
Tasorf
Geburtenbücher: 1874 - 1913
Ehebücher: 1874 - 1931
Sterbebücher: 1874 - 1931
Herzfelde
teilweise Beurkundungen aus Hennickendorf, Kienbaum und Kagel
Geburtenbücher: 1874 - 1913
Ehebücher: 1874 - 1943
Sterbebücher 1874 - 1980 ab 1981 erfolgte die Beurkundung in Strausberg
Hennickendorf
Sterbebücher 1947 - 1980 ab 1981 erfolgte die Beurkundung in Strausberg
Lichtenow
Personenstandsfälle in Lichtenow wurden teilweise in Rehfelde (Amt Märkische Schweiz) und Altlandsberg beurkundet.